Erlaubnis LAA / Unbedenklichkeit

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung  (Klick)

John-Personal GmbH hat die strengen Auflagen für die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung problemlos erfüllt.
Es wurde die Erlaubnis nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 07. August 1972 erteilt. Unser Unternehmen wird regelmäßigen Prüfungen der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen unterzogen.

VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung   (Klick)

Verantwortungsbewusst verankert John-Personal GmbH seine Tätigkeiten nachvollziehbar in den gesetzlich vorgegebenen Rahmbedingungen.
Als seriöser Personaldienstleister können wir entscheidende Referenzen nachweisen. Durch die Mitgliedschaft und die pünktliche Beitragszahlung bei der Berufsgenossenschaft bieten wir unseren Mitarbeitern während ihrer Tätigkeit bei unseren  Auftraggebern persönliche Absicherung bei Arbeitsunfällen.

Unbedenklichkeit und Sicherheit  (Klick)

John-Personal GmbH verfügt selbstverständlich über alle notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Jährlich werden nach der ordnungsgemäßen Beitragsentrichtung diese Unterlagen aktualisiert. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und Vertrauen in der Zusammenarbeit mit der John-Personal GmbH.
John-Personal GmbH entrichtet die Beiträge für seine Mitarbeiter vorschriftsmäßig und arbeitet eng mit den Krankenkassen zusammen. Dies spricht für unsere hohe Zuverlässigkeit, wodurch das Risiko einer Subsidiärhaftung minimiert und die Sicherheit für unsere Kunden erhöht wird.