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 Tarifvertäge 

Ein verlässlicher Vertragspartner

Der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) ist Gesamtrechtsnachfolger des Bundesarbeitgeberverbandes

der Personaldienstleister e. V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ).

Der GVP hat mit den Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) einen neuen Tarifvertrag geschlossen, bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträgen.

Das neue DGB/GVP-Tarifwerk trat zum 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die bisherigen BAP- sowie iGZ-Tarifverträge.

Die neuen DGB/GVP-Tarifregelungen finden auf alle unsere Mitarbeiter Anwendung und sorgen für faire Arbeitsbedingungen, transparente Entlohnung und rechtliche Sicherheit.

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