Tarifvertäge

Ein verlässlicher Vertragspartner.

Unsere Mitarbeiter am Standort Erfurt und München werden auf Grundlage der zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträgen [diese wurden vom Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) als Rechtsvorgänger des BAP mit den DGB-Mitgliedsgewerkschaften geschlossen] sowie den jeweiligen anwendbaren Tarifverträgen über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung entlohnt.

Der Bundesverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) ist der seit 40 Jahren etablierte Arbeitgeber- und Unternehmensverband für Zeitarbeitsunternehmen. Der Tarifvertrag des BAP bietet ein hohes Maß an Flexibilität, da er speziell für die Bedürfnisse der Zeitarbeit konzipiert wurde. Er ermöglicht beispielsweise die optimale Ausrichtung der Arbeitszeit nach den Wünschen des Einsatzbetriebes und des Mitarbeiters durch ein flexibles Arbeitszeitkonto.

Den aktuellen BAP-Tarifvertrag können Sie unter der Rubrik Themen auf der Internetseite des Bundesverbandes Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. einsehen.

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